Gehaltsrechner
Sie möchten wissen, was unterm Strich auf Ihrer Gehaltsabrechnung steht? Ermitteln Sie Ihren Nettolohn mit dem Gehaltsrechner für Ihre Region.
Erklärung des Gehaltsrechners
Einfach Bruttolohn eingeben und Gehalt berechnen. Unser Gehaltsrechner ermittelt, was Ihnen nach Steuern und Sozialabgaben von Ihrem Bruttogehalt bleibt. Wählen Sie das Steuerjahr und Ihre Lohnsteuerklasse aus – und vermerken Sie die Höhe des Krankenkassenbeitrages und eine mögliche Kirchensteuerpflicht, um präzise Ihr Gehalt zu ermitteln. Ob als Vorbereitung für Gehaltsverhandlungen oder zur Kontrolle Ihrer Lohnabrechnung: Mit unserem Gehaltsrechner haben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen mit einem Klick im Griff.
Steuerjahr
Gibt an für welches Jahr die Steuer geschuldet ist. In Deutschland entspricht das Steuerjahr einem Kalenderjahr (1.01-31.12). Geben Sie in diesem Feld im Gehaltsrechner das zu berechnende Steuerjahr an.
Lohnsteuerklasse
Ihre Steuerklasse bedingt die Höhe Ihrer Abgaben. In Ihrer Lohnsteuerbescheinigung erfahren Sie, in welcher Lohnsteuerklasse Sie sind.
Klasse I: Ledige, Verheiratete mit beschränkt* steuerpflichtigem Ehepartner, Verwitwete, Geschiedene oder in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende.
Klasse II: Alleinerziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen.
Klasse III: Verheiratete, die nicht Steuerklasse IV wählen. Der ebenfalls berufstätige Ehepartner wird in die Steuerklasse V eingestuft. Steuerklasse III gilt auch für Ehepartner von nicht Berufstätigen oder Selbstständigen.
Klasse IV: Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehepartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Diese Klasse sollte von Ehepartnern gewählt werden, die beide etwa gleichviel verdienen.
Klasse V: Ehepartner oder Lebenspartner eines in Steuerklasse III eingestuften Berufstätigen.
Klasse VI: Arbeitnehmer, die die Lohnsteuerkarte für mindestens ein weiteres Dienstverhältnis benötigen.
*Beschränkt steuerpflichtig: Personen die in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Kirchensteuerpflichtig
Wählen Sie hier im Gehaltsrechner aus, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind. Außer in Bayern und Baden-Württemberg (8 %) beträgt der Kirchensteuersatz 9 % .Bemessungsgrundlage ist dabei die Lohn- bzw. Einkommensteuer. Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit der Zugehörigkeit – etwa durch Taufe oder Kircheneintritt – in eine Religionsgemeinschaft.
Ob sie Kirchensteuer zahlen, können sie auf ihrer Lohnsteuerkarte unter ‚Kirchensteuerabzug‘ ablesen:
rk- römisch katholisch
ev- evangelisch
- - - sie zahlen keine Kirchensteuer
Jünger als 23
Ist man jünger als 23 entfällt die Pflegezusatzpauschale von 0,35%.
Kinderfreibetrag
Der Staat unterstützt Eltern mit dem sogenannten Kinderfreibetrag. Das heißt Eltern dürfen im Jahr 2022 8.388 € pro Kind verdienen und einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen. Grundsätzlich steht der Freibetrag pro Kind beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu, kann aber vollständig auf ein Elternteil übertragen werden. Wählen Sie den zutreffenden Satz im Brutto-Netto-Rechner aus. Diesen finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte unter ‚Zahl der Kinderfreibeträge‘.
Krankenkassenbeitrag
Sie haben im Jobs-für-meine-Region Gehaltsrechner die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Sätzen und privat zu wählen.
Privat - private Krankenversicherung
14,0 – gesetzliche Krankenversicherung, ermäßigter Beitragssatz(gilt für Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld, Hausfrauen und –männer sowie Erwerbslose und Studenten)
14,6 – gesetzliche Krankenversicherung, allgemeiner Beitragssatz (gilt für fast alle Arbeitnehmer und pflichtversicherte Rentner)
Monatliches Bruttoeinkommen
Geben Sie hier Ihr monatliches Bruttoeinkommen in den Gehaltsrechner ein, um Ihr Nettogehalt zu berechnen. Berücksichtigen sie dabei bitte nicht ein eventuelles 13. Gehalt oder Urlaubsgeld. Ihr Bruttoeinkommen ist üblicherweise in Ihrem Arbeitsvertrag ausgewiesen.
Zuschlag zum Krankenkassenbeitrag
Die Krankenkassen dürfen zusätzlich einen nicht arbeitgeberzuschussfähigen Zuschlag erheben, sofern sie mit dem Einheitsbeitrag nicht auskommen. Erhebt Ihre Krankenkasse einen Zuschlag zum Versicherungssatz, können Sie dies hier in den Gehaltsrechner wahlweise in Prozent oder in Euro eingeben. Unter dem folgenden Link finden sie eine Liste der deutschen Krankenkassen und ihren Zusatzbeträgen:
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind eine staatliche geförderte Sparform. Der Arbeitgeber überweist die vermögenswirksame Leistung auf das Anlagenkonto des Arbeitnehmers. Vertragsabhängig leistet der Arbeitgeber eine Zuzahlung. Diese Zuzahlung ist Bestandteil der steuerpflichtigen Einkünfte. Die Sparzulage ist steuerfrei. Ob sie Vermögenswirksame Leistungen bekommen, können sie auf ihrer Lohnabrechnung ablesen. Der Höchstbetrag liegt bei 40€ im Monat.
Monatlicher Freibetrag
Durch den Freibetrag wird das steuerpflichtige Bruttogehalt gesenkt. Durch die entsprechend geringere Lohnsteuer steigt das Nettogehalt des Arbeitnehmers. Dieser monatliche Freibetrag kann durch einen Antrag beim Finanzamt auf die Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
Werbungskosten(Bewerbungskosten, Kosten für Arbeits- und Dienstbekleidung, Fortbildungskosten, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, etc.)
Sonderausgaben(Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten, Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung, etc.)
Außergewöhnliche Belastungen(bestimmte Krankheitskosten, Pflegekosten oder Pflegeheimkosten, etc.)